Hundesport als Freizeit- und Leistungssport
(Auszüge aus Artikel "Sport mit dem Deutschen Schäferhund", mit freundlicher Genehmigung des Vereins für Deutsche Schäferhunde (SV) e. V.)
Unsere Vierbeiner zeigen eine große Leistungsbereitschaft, haben sehr viel Bewegungsdrang und sind deshalb meist mit großer Begeisterung dabei, wenn es um sportliche Betätigung geht. Sei`s der Spaziergang oder der Trimm-Trab, der viel mehr Spaß macht mit diesem aufmunternden Begleiter, oder das Training für Ausstellungen und Prüfungen, das oftmals hohe Konzentration und Leistungsbereitschaft fordert oder sei es auch nur der Umgang und die Bewegung im spielerischen Zeitvertreib.
Hunde brauchen zum Gesundbleiben eine ausreichende Bewegung. Auch vom Hundeführer wird sportliche Fitneß - zumindest in normalen Ausmaßen - verlangt. Beide zusammen im Team können sich der Herausforderung stellen und sich in Wettbewerben messen. Die Ausbildung und das Training eines Sporthundes erfordern nicht nur vom Tier hervorragende Anlagen wie Wesen und Führigkeit, auch der Hundeführer muß ein Höchstmaß an menschlicher Qualifikation und sportlicher Fitneß mitbringen.
Verkehrssichere Begleithundprüfung
Bei der Begleithunde-Prüfung wird das Verhalten unseres vierbeinigen Genossen im alltäglichen Straßenverkehr und im Umgang mit anderen Tieren überprüft. Das gutartige und freie Benehmen des Hundes im belebten Verkehr mit Fußgängern, Radfahrern, Auto, sowie bei Begegnungen mit anderen Hunden zeigt, dass unsere Hausgenossen auch mit unserer normalen dörflichen und städtischen Umwelt gut zurecht kommen.

Das Zulassungsalter beträgt 15 Monate. Im 1. Teil (Gehorsamsübungen) werden Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz, Platz, Ablegen in Verbindung mit Herankommen und Ablegen unter Ablenkung geprüft.
Außerdem unterzieht der Leistungsrichter jeden Hund einer Wesensprobe.

Wesensprobe vor der Begleithundprüfung durch
den Leistungsrichter (hinten)
Wesensmängel und schlechte Nervenverfassung, Ängstlichkeit oder Aggressivität, Bissigkeit oder Unsicherheit schließen einen Hund sofort vom Bestehen einer Prüfung aus. Gefordert wird nicht ein aggressives, unberechenbares Tier, sondern ein in vielen Bereichen einsetzbarer, gutartiger und führiger Hund mit sicherem Wesen und Umgang!
Die Vielseitigkeitsprüfung
Frühestens mit 18 Monaten kann man die erste Vielseitigkeitsprüfung (VPG 1) ablegen. Sie bedarf aber einer intensiven Vorbereitung in den Sparten
- Fährtenarbeit (Abt. A)
- Unterordnung (Gehorsamsübungen Abt. B) und
- Abteilung C.
In dieser Ausbildungsphase lernt man sehr schnell die Belastbarkeit seines Hundes kennen und seine Veranlagung für den Leistungssport.
Während Fährtenarbeit und Unterordnung ganz entscheidend vom Geschick des Ausbilders abhängen, ist man bei der Vielseitigkeit (Abt. C) auf ein vorhandenes Triebpotential (Beutetrieb, Wehrtrieb, Aggressionstrieb und Meideverhalten) angewiesen. Wichtig ist vor allem, dass der Hund nur im Fall einer Flucht oder eines Angriffes auf eine Person zufaßt und sofort selbstständig oder auf Kommando wieder abläßt, wenn sich der Helfer ruhig verhält.
An sich hat die Vielseitigkeitsprüfung eine doppelte Funktion: zum einen ist sie eine Zuchtzulassungsprüfung und somit für jeden in der Rassehundzucht verwendeten Hund obligatorisch. Zum anderen stellt sie für jeden ernsthaften Hundesportler ein erklärtes Ausbildungsziel dar, je nach Anforderung in den drei Schwierigkeitsstufen VPG 1, VPG 2 und VPG 3.
Die Bewertung erfolgt nach einem Punktesystem, angepaßt an die Anforderungen der Prüfungsstufe. Gesamtpunktzahl pro Sparte sind 100 Punkte, zusammen also insgesamt 300 Punkte. Hiervon müssen mindestens 70/70/70 = 210 Punkte erreicht werden, um die Prüfung zu bestehen.
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