VPG
Die Vielseitigkeitsprüfung
Frühestens mit 18 Monaten kann man die erste Vielseitigkeitsprüfung (VPG 1) ablegen. Sie bedarf aber einer intensiven Vorbereitung in den Sparten
- Fährtenarbeit (Abt. A)
- Unterordnung (Gehorsamsübungen Abt. B) und
- Abteilung C.
In dieser Ausbildungsphase lernt man sehr schnell die Belastbarkeit seines Hundes kennen und seine Veranlagung für den Leistungssport.
Während Fährtenarbeit und Unterordnung ganz entscheidend vom Geschick des Ausbilders abhängen, ist man bei der Vielseitigkeit (Abt. C) auf ein vorhandenes Triebpotential (Beutetrieb, Wehrtrieb, Aggressionstrieb und Meideverhalten) angewiesen. Wichtig ist vor allem, dass der Hund nur im Fall einer Flucht oder eines Angriffes auf eine Person zufaßt und sofort selbstständig oder auf Kommando wieder abläßt, wenn sich der Helfer ruhig verhält.
An sich hat die Vielseitigkeitsprüfung eine doppelte Funktion: zum einen ist sie eine Zuchtzulassungsprüfung und somit für jeden in der Rassehundzucht verwendeten Hund obligatorisch. Zum anderen stellt sie für jeden ernsthaften Hundesportler ein erklärtes Ausbildungsziel dar, je nach Anforderung in den drei Schwierigkeitsstufen VPG 1, VPG 2 und VPG 3.
Die Bewertung erfolgt nach einem Punktesystem, angepaßt an die Anforderungen der Prüfungsstufe. Gesamtpunktzahl pro Sparte sind 100 Punkte, zusammen also insgesamt 300 Punkte. Hiervon müssen mindestens 70/70/70 = 210 Punkte erreicht werden, um die Prüfung zu bestehen.

